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"NEUES... spezial" fragt: Wie weit geht die
staatliche Überwachung der elektronischen Kommunikation?
Mainz (ots)
Montag, 6. August 2001, 21.30 Uhr
Die Informationstechnologie von morgen verspricht Otto-Normal-Bürgern bereits heute enorme Vorteile: E-Business, bessere medizinische Versorgung, blendende Unterhaltung und nicht zuletzt bequemere Kommunikation. Doch er wird dafür mit immer weniger Privatsphäre bezahlen müssen - denn Nutzer elektronischer Kommunikationseinrichtungen sind gläsern! Dabei kommt der Ahnungslose gleich von mehreren Seiten ins Visier elektronischer Schnüffler. Da ist beispielsweise die "klassische" Spionage ausländischer Mächte, die sich heute neben der Regierungsspionage vor allem auf die Industriespionage konzentriert. Große Antennen belauschen den Äther stichwortgestützt nach allem, was verwertbar erscheint. Nach dem soeben veröffentlichten Untersuchungsbericht des Europaparlaments bespitzeln vor allem die USA und Großbritannien mit Hilfe des Lauschsystems "Echolon" selbst die eigenen Verbündeten.
Aber auch der eigene Staat horcht mit. Mit dem seit 1998 dritten Regierungsentwurf einer neuen Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV), der im April 2001 der Bundesregierung zur Entscheidung vorlag, sollen die letzten Lücken bei der Überwachung von Telekommunikation und E-Mail-Verkehr geschlossen werden. Haben wir damit bald einen perfekten Überwachungsstaat, fragt die "NEUES... spezial"-Ausgabe "Großer Bruder 3.0 - Die Hightech-Überwachungsgesellschaft". Überall in Europa ist die Argumentation die gleiche: Im Kampf gegen Rechtsradikalismus, Wirtschaftskriminalität und Kinderpornographie soll den Strafverfolgungsbehörden der Zugriff auf die digitalen Netze vereinfacht werden. Sämtliche öffentlichen digitalen Netze sollen für die Polizei und sonstige "Bedarfsträger" anzapfbar sein. Grundsätzlich sollen alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und Weiterleitung der Kommunikationsdaten an die Strafverfolger verpflichtet werden. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um Sprach- oder Datenverkehr handelt, ob der Abzuhörende ein Handy- oder einen ISDN-Anschluss nutzt. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen zum Abhören müssen die Telekom-Anbieter und Netz-Provider auf eigene Rechnung schaffen, die schließlich der Kunde bezahlt. Ein Passus des TKÜV-Entwurfs lässt besonders aufhorchen: Die Strafverfolgungsbehörden haben laut Verordnung selbst zu prüfen, ob die Abhörmaßnahme gesetzeskonform ist, während es bisher Usus war, dass ein Untersuchungsrichter sein Plazet geben muss.
Geht es nach den Strafverfolgungsbehörden, dann wird der Staat in Zukunft über technische Schnittstellen Zugriff auf alle digitalen Netze haben. "NEUES... spezial" klärt die Frage, was die Umsetzung des derzeitigen TKÜV-Entwurfs einerseits für den Einzelnen, andererseits für die Wirtschaft und die demokratisch verfasste Gesellschaft bedeutet. Wie funktioniert der staatliche Zugriff auf die Daten?
Presse und Öffentlichkeitsarbeit 3sat Peter Bernhard (06131 - 706261)
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