NDR Gremienvorsitzende für Chancengleichheit im Internet
Hamburg (ots)
Der NDR muss die Chance haben, seinem Publikum auch online ein umfassendes Programmangebot zu unterbreiten. Das fordern Helmuth Frahm und Dagmar Pohl-Laukamp, die Vorsitzenden des Rundfunkrats bzw. des Verwaltungsrats des NDR, in einer gemeinsamen Erklärung zum Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. In ihrer Entschließung appellieren die Gremienvorsitzenden an die norddeutschen Länder, die erforderliche Umsetzung der EU-Beihilfeverordnung nicht zum Anlass zu nehmen, davon losgelöste Ziele zur Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verfolgen.
Der Text im Wortlaut:
"Erklärung der Vorsitzenden des NDR Rundfunk- und Verwaltungsrates zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertragsentwurf
Die Gremien des Norddeutschen Rundfunks haben sich in ihren Sitzungen eingehend mit dem neuesten Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 26. März/19. Mai 2008 befasst. Sie stellen mit Sorge fest, dass sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Entwürfen nicht niederschlägt.
Das Zusammenwachsen von Hörfunk, Fernsehen und Internet beeinflusst zwangsläufig auch die Aufgaben des Norddeutschen Rundfunks. Er muss die Chance haben, den ihn finanzierenden Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Programmangebot auch in Online-adäquater Weise zu unterbreiten. Dazu gehören zum erneuten Anschauen abrufbare Fernsehsendungen ebenso wie Radioangebote zum Nachhören, die länger als sieben Tage für die Menschen verfügbar sein sollten.
Die Rundfunkfreiheit verbietet es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk thematisch einzugrenzen. Er muss auch telemedienspezifische Angebote über die engen Bereiche Information, Bildung und Kultur hinaus anbieten dürfen, soll er nicht von den allgemein üblichen Online-Nutzungsgewohnheiten insbesondere der jungen Menschen abgeschnitten werden.
Stattdessen erweckt der vorliegende Entwurf den Eindruck, in erster Linie den Zweck zu verfolgen, Interessen der Verlage sowie der kommerziellen Konkurrenz zu schützen: Über neue Definitionen (z.B. "elektronische Presse") und konkrete Verbote (z.B.: "nicht sendungsbezogene Angebote elektronischer Presse sind unzulässig") geraten erfolgreiche online Klassiker wie tagesschau.de in Gefahr. Neue Telemedien sollen erst nach einem aufwändigen Genehmigungsverfahren angeboten werden dürfen, das der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorgelegt werden muss und schließlich mit der Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder endet.
Die im Entwurf vorgesehene Stärkung der Gremien ist uneingeschränkt zu begrüßen. Damit lässt sich allerdings die zugleich vorgeschriebene "Zwangsbegutachtung" durch Dritte zu Fragen der marktlichen Auswirkungen neuer Telemedien kaum vereinbaren. Neue Mehrheitserfordernisse (weitaus höher als z.B. für die Wahl oder Abwahl eines Intendanten) sollen Telemedienangebote eher verhindern denn ermöglichen.
Die Gremien appellieren daher an die NDR Staatsvertragsländer, die erforderliche Umsetzung des EU-Beihilfekompromisses nicht zum Anlass zu nehmen, davon losgelöste medienpolitische Ziele zur Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verfolgen."
2. Juni 2008
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