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NDR Norddeutscher Rundfunk

NDR Gremienvorsitzende für Chancengleichheit im Internet

Hamburg (ots)

Der NDR muss die Chance haben, seinem Publikum
auch online ein umfassendes Programmangebot zu unterbreiten. Das 
fordern Helmuth Frahm und Dagmar Pohl-Laukamp, die Vorsitzenden des 
Rundfunkrats bzw. des Verwaltungsrats des NDR, in einer gemeinsamen 
Erklärung zum Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. In 
ihrer Entschließung appellieren die Gremienvorsitzenden an die 
norddeutschen Länder, die erforderliche Umsetzung der 
EU-Beihilfeverordnung nicht zum Anlass zu nehmen, davon losgelöste 
Ziele zur Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu 
verfolgen.
Der Text im Wortlaut:
"Erklärung der Vorsitzenden des NDR Rundfunk- und Verwaltungsrates
zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertragsentwurf
Die Gremien des Norddeutschen Rundfunks haben sich in ihren 
Sitzungen eingehend mit dem neuesten Entwurf des 12. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 26. März/19. Mai 2008 befasst. 
Sie stellen mit Sorge fest, dass sich die vom 
Bundesverfassungsgericht geforderte Entwicklungsgarantie für den 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Entwürfen nicht niederschlägt.
Das Zusammenwachsen von Hörfunk, Fernsehen und Internet 
beeinflusst zwangsläufig auch die Aufgaben des Norddeutschen 
Rundfunks. Er muss die Chance haben, den ihn finanzierenden 
Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Programmangebot auch in 
Online-adäquater Weise zu unterbreiten. Dazu gehören zum erneuten 
Anschauen abrufbare Fernsehsendungen ebenso wie Radioangebote zum 
Nachhören, die länger als sieben Tage für die Menschen verfügbar sein
sollten.
Die Rundfunkfreiheit verbietet es, den öffentlich-rechtlichen 
Rundfunk thematisch einzugrenzen. Er muss auch telemedienspezifische 
Angebote über die engen Bereiche Information, Bildung und Kultur 
hinaus anbieten dürfen, soll er nicht von den allgemein üblichen 
Online-Nutzungsgewohnheiten insbesondere der jungen Menschen 
abgeschnitten werden.
Stattdessen erweckt der vorliegende Entwurf den Eindruck, in 
erster Linie den Zweck zu verfolgen, Interessen der Verlage sowie der
kommerziellen Konkurrenz zu schützen: Über neue Definitionen (z.B. 
"elektronische Presse") und konkrete Verbote (z.B.: "nicht 
sendungsbezogene Angebote elektronischer Presse sind unzulässig") 
geraten erfolgreiche online Klassiker wie tagesschau.de in Gefahr. 
Neue Telemedien sollen erst nach einem aufwändigen 
Genehmigungsverfahren angeboten werden dürfen, das der Rechtsaufsicht
zur Prüfung vorgelegt werden muss und schließlich mit der 
Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder 
endet.
Die im Entwurf vorgesehene Stärkung der Gremien ist 
uneingeschränkt zu begrüßen. Damit lässt sich allerdings die zugleich
vorgeschriebene "Zwangsbegutachtung" durch Dritte zu Fragen der 
marktlichen Auswirkungen neuer Telemedien kaum vereinbaren. Neue 
Mehrheitserfordernisse (weitaus höher als z.B. für die Wahl oder 
Abwahl eines Intendanten) sollen Telemedienangebote eher verhindern 
denn ermöglichen.
Die Gremien appellieren daher an die NDR Staatsvertragsländer, die
erforderliche Umsetzung des EU-Beihilfekompromisses nicht zum Anlass 
zu nehmen, davon losgelöste medienpolitische Ziele zur Beschränkung 
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verfolgen."
2. Juni 2008

Pressekontakt:

NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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