BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

Thumann: Bundesregierung stellt mit dem VorstOG das Prinzip der Freiwilligkeit des Cromme-Kodex in Frage

18.05.2005 – 12:53

Berlin (ots)

„Der Corporate-Governance-Kodex ist ein
Erfolgsmodell, weil seine Regelungen freiwillig sind“, sagte
BDI-Präsident Thumann. Daher habe der BDI die Entwicklung des Kodex
politisch unterstützt. 97 % aller Kodex-Empfehlungen oder -Anregungen
würden von den börsennotierten deutschen Gesellschaften befolgt. „Für
die Annahme aber durchaus auch für die Ablehnung von Kodex-Regelungen
gibt es gute Gründe. Dies liegt in der Natur eines freiwilligen
Kodex. Wenn die Bundesregierung jetzt einzelne Regelungen
herauspickt, um vorzugeben, wie hoch die Akzeptanzquote sein soll,
und auch noch mit gesetzlichem Zwang droht, stellt sie das ganze
Prinzip der Freiwilligkeit in Frage“, stellte Thumann klar. „Wer dem
Zeitgeist nachgibt und sogar noch vor Ende der
Hauptversammlungssaison ein solches Gesetz durchpeitscht, kann kaum
noch glaubwürdig über Deregulierung sprechen“, so Thumann. Vertrauen
in die Verlässlichkeit der Politik werde so nicht erzeugt.
Mit dem Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) reagiert
die Bundesregierung auf die ihrer Ansicht nach unzureichende
Akzeptanz der entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) zum individualisierten Ausweis der
Vorstandsbezüge. Thumann hob hervor, dass immer mehr Gesellschaften
ihre Vorstandsvergütungen individualisiert veröffentlichen. In diesem
Jahr befolgten bereits 20 der DAX 30-Gesellschaften die entsprechende
Kodex-Empfehlung. Weitere drei Gesellschaften aus dem DAX 30
veröffentlichten die Bezüge des Vorstandsvorsitzenden. Die übrigen
Gesellschaften müssten begründen, warum sie diese Kodex- Empfehlung
nicht befolgen („comply or explain“). Damit erhalte der Kapitalmarkt
die erforderlichen Informationen. Thumann sehe durch diese
Information für den Aktionär keinen Zusatznutzen für oder gegen den
Kauf oder Verkauf von Aktien einer bestimmten Gesellschaft.

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