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Unsicheres Terrain für Nahrungsergänzungsmittel 8. EUROFORUM-Jahrestagung "Nahrungsergänzungsmittel" 17. und 18. Januar 2008, Frankfurt am Main

Düsseldorf (ots)

Die Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmittel
(NEM) zu Arzneimittel bleibt weiterhin schwierig. Zwar entschied das 
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.07.2007, dass Produkte, die
von ihrem Hersteller als NEM auf den Markt gebracht werden, nur dann 
von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet werden, wenn fundierte 
wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die 
Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen.
Eine einheitliche Rechtsanwendung, die eine klare Unterscheidung 
zwischen NEM und Arzneimittel in allen europäischen Mitgliedstaaten 
ermöglicht, steht jedoch noch aus. "Hersteller, die Präparate wie 
Vitamine oder Mineralstoffe als Nahrungsergänzungsmittel auf dem 
deutschen Markt verkaufen wollen, bewegen sich deshalb auf unsicherem
Terrain", erklärt Dr. Wolfgang A. Rehmann (Taylor Wessing), 
Vorsitzender der 8. Jahrestagung "Nahrungsergänzungsmittel". Im Fokus
der Konferenz, die am 17. und 18. Januar in Frankfurt am Main 
stattfindet, stehen neben deutschen Gerichtsentscheidungen ebenso 
europäische Vorschriften und länderspezifische Regelungen für die 
Herstellung, Vermarktung und den Vertrieb von NEM.
Auswirkungen der Health-Claims-Verordnung
NEM werden nicht nur mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben, 
sondern auch wie Arzneimitteln in Form von Tabletten und Pillen 
angeboten. Dies erschwert die Unterscheidung gerade für Verbraucher. 
Martina Hagen (GlaxoSmithKline) berichtet aus Herstellersicht, welche
Veränderungen durch die Health-Claims-Verordnung bei Verpackung und 
Design auf die herstellende Pharma-Industrie zukommen. Laut 
Verordnung dürfen Hersteller nur dann mit positiven 
Gesundheitswirkungen ihrer Produkte werben, wenn diese auch 
wissenschaftlich belegt sind. Mit der Verordnung sollen Konsumenten 
vor Produkten mit falschen Versprechungen geschützt werden. Eine 
radikale Neuregelung stellt die EU-Claims-Verordnung dennoch nicht 
dar. Denn irreführende Werbung auf Produkten war schon zuvor 
verboten. Neu ist jedoch, dass nur noch solche nährwert- und 
gesundheitsbezogenen Angaben verwendet werden dürfen, die in einer 
europäischen Gemeinschaftsliste enthalten sind.
Über die Festlegung von Höchst- und Mindestmengen von 
Zusatzstoffen in NEM diskutiert Dr. Joachim Bug (Merck) zusammen mit 
Dr. Wolfgang Schmid (Landesinstitut für Verbraucherschutz und 
Lebensmittelsicherheit), Dr. Gert Krabichler und Dr. Evelyn 
Breitweg-Lehmann (Bundesamt für Verbraucherschutz und 
Lebensmittelsicherheit, BVL). Der Zusatz von Vitaminen und Mineralien
darf nicht dazu benutzt werden, die Verbraucher im Hinblick auf den 
Ernährungs- und Gesundheitswert des Produkts irrezuführen oder zu 
täuschen. Dies darf weder durch die Kennzeichnung, die Aufmachung, 
die Werbung oder den Zusatzstoff selbst erfolgen.
Kontrollinstanzen der Health-Claims-Verordnung
Ziel der Health-Claims-Verordnung ist es, eine Harmonisierung und 
Rechtssicherheit im europäischen Binnenmarkt zu bewirken. Peter 
Loosen (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) erklärt, 
welche Übergangs- und Anpassungsfristen gelten und stellt Leitlinien 
für deren Anwendung vor. Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann (BVL) 
informiert, welche Rolle das Bundesamt bei der Kontrolle der 
Einhaltung der Richtlinien einnehmen wird.
Weitere Themen der EUROFORUM-Jahrestagung 
"Nahrungsergänzungsmittel" sind Biotanicals und bioaktive Substanzen,
Marketing- und Vertriebsstrategien von NEM bei Apotheken und 
Drogerien sowie erste Hilfestellungen bei Beanstandungen von NEM.
Das Programm zur Veranstaltung steht im Internet unter: 
www.euroforum.de/ots-nem07

Pressekontakt:

Julia Batzing
Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH - ein Unternehmen der Informa Group
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 211/96 86-33 81
Fax: +49 211/96 86-43 81
E-Mail: julia.batzing@euroforum.com

Original-Content von: EUROFORUM Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

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