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Neue Fregatte der Marine mit traditionsreichem Namen
Vierte Fregatte Typ 125 wird den Namen "Rheinland-Pfalz" tragen (mit Bild)
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Bonn (ots)
Der Bundesminister der Verteidigung hat über den Namen der vierten Fregatte der Klasse F125 entschieden. Sie wird den Namen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz tragen.
Nach der Fregatte "Baden-Württemberg", die zugleich das Typschiff dieser neuen Klasse ist, sowie der "Nordrhein-Westfalen" und der "Sachsen-Anhalt" wird damit auch das vierte Schiff den Namen eines Bundeslandes tragen.
"Es ist schön, dass die Flagge des Bundeslandes Rheinland-Pfalz auch weiterhin nicht nur in Mainz, sondern in der ganzen Welt weht", so der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Axel Schimpf.
Bereits seit vielen Jahren gibt es gute und enge Beziehungen zwischen dem Bundesland Rheinland-Pfalz und der Besatzung des Schiffes.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte sich für die Übernahme und Fortführung einer Patenschaft eingesetzt, nachdem Ende November die Außerdienststellung der gleichnamigen Fregatte der Klasse F122 entschieden worden war.
Ministerpräsident Kurt Beck äußerte seine Freude über die Entscheidung: "Über die Tatsache, dass erneut eine Fregatte der Deutschen Marine den Namen Rheinland-Pfalz erhält und in die Welt trägt, freue ich mich sehr. Das Land Rheinland-Pfalz pflegt eine enge und lebendige Patenschaft mit der Besatzung der Fregatte. Ihr Beitrag für Frieden und Sicherheit wird von der Landesregierung und den Menschen in Rheinland-Pfalz in höchstem Maße anerkannt."
Die Deutsche Marine erhält die erste Fregatte der Klasse F125 im Jahr 2016.
Hintergrundinformationen
Die Schiffe und Boote der Deutschen Marine pflegen Patenschaften zu einem Bundesland oder zu einer Stadt. Diese Patenschaften reichen zum Teil sehr weit in die Vergangenheit zurück und verdeutlichen die engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen Gemeinden, der Politik und den Streitkräften in Deutschland.
Dem entsprechend orientiert sich die Namensgebung an geografischen Bezeichnungen wie Bundesländern, Städten und Flüssen.
So gab es bereits in der Reichsflotte von 1848 Schiffe mit den Namen "Bremen", "Hamburg" und "Lübeck".
Bundesländer, Städte und Gemeinden bewerben sich für die Übernahme einer Patenschaft. Dies ist Voraussetzung für eine entsprechende Namensgebung.
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