Leistungstabellen an Euro angepasst
Nürnberg (ots)
Ab 1. Januar 2002 ist für die Berechnung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassene Leistungsentgeltverordnung 2002 maßgebend. Sie berücksichtigt die Währungsumstellung auf Euro, die neue Lohnsteuertabelle 2002 sowie die maßgeblichen Beitragssätze zur Sozialversicherung.
Die ab Januar 2002 geltenden Euro-Leistungssätze sind teilweise höher, teilweise geringfügig niedriger als nach der Leistungsentgeltverordnung 2001. Um Nachteile bei der Euro-Umstellung zu vermeiden, enthält die Leistungsentgeltverordnung 2002 eine Besitzstandsregelung. Leistungsempfänger, deren Anspruch vor dem 1. Januar 2002 entstanden ist und niedriger ausfallen würde, erhalten die Leistung in der bisherigen Höhe (umgerechnet in Euro) weitergezahlt.
Von der Umstellung auf die neue Leistungsentgeltverordnung sind ca. 3,2 Millionen Leistungsbezieher betroffen, die im Januar über die neue Leistungshöhe schriftlich informiert werden.
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