Bundesagentur für Arbeit (BA)

Auswirkungen von Hartz III und Hartz IV auf die Bundesanstalt für Arbeit

13.08.2003 – 17:31

Nürnberg (ots)

- Bürokratieabbau sowie Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen
   - Mehr Organisationsfreiheit für die BA
   - Verbesserte Chancen zur Integration von Arbeitssuchenden
   - Arbeitslosengeld II bringt neue Herausforderungen
   - BA sieht Kommunen auch weiterhin in sozialer Verantwortung
Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwürfe für ein
Drittes und Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (Hartz III und Hartz IV) werden sich nachhaltig auf die
Tätigkeiten der Bundesanstalt für Arbeit (BA) auswirken. Der
Vorsitzende des Vorstands der BA, Florian Gerster, erwartet von den
neuen Gesetzen verbesserte Chancen zur Integration, einen deutlichen
Bürokratieabbau, mehr Organisationsfreiheit sowie eine Vielzahl von
Rechtsvereinfachungen für die BA. "Die Änderungen werden den bereits
eingeleiteten Reformprozess in der BA weiter unterstützen", so
Gerster.
"Hartz III" wird das Leistungsrecht und die
Arbeitsmarktinstrumente erheblich vereinfachen. "Hartz IV" regelt die
Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zum
Arbeitslosengeld II (Alg II) für erwerbsfähige Personen. Die
Übernahme der Trägerschaft für das Alg II bedeutet für die BA die
größte Herausforderung seit der deutschen Einheit.
Im Gesetz ist vor allem der Leitgedanke des "Förderns und
Forderns" verankert. Eigenaktivitäten der Arbeitssuchenden werden
künftig stärker eingefordert, Regelungen der Zumutbarkeit enger
gefasst. Für die BA ist das Arbeitslosengeld II eine völlig neue
Leistungsart, die sich stärker an der Sozialhilfe als an der
Arbeitslosenhilfe orientiert. Somit steht nicht wie bisher nur der
Leistungsempfänger im Vordergrund, sondern auch die
Familienangehörigen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören.
Entsprechend höher fällt der Verwaltungsaufwand aus.
In diesem Zusammenhang begrüßt die BA die Verlängerung der Frist
für die Umstellung der insgesamt 1,2 Millionen Fälle von
Arbeitslosenhilfe vom 30.10.2004 auf den 31.12.2004. Allerdings
müssen die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit auch nach dieser
Fristverlängerung ab 1. Juli nächsten Jahres noch monatlich 200.000
Fälle auf Alg II umstellen. Für die bisherigen Empfänger von
Sozialhilfe gilt eine Übergangsphase für die Umstellung bis
31.12.2006.
Zwar wird durch die Pauschalierung von Einzelleistungen für die
Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II der Verwaltungsaufwand
reduziert, trotzdem hat die Übernahme der Trägerschaft entscheidende
Auswirkungen auf das Aufgabenvolumen der künftigen Bundesagentur für
Arbeit. Die BA rechnet mit 4,3 Millionen Empfängern der neuen
Leistung, inklusive 2,2 Millionen Menschen, die als
Familienmitglieder der Bedarfsgemeinschaft angehören.
Hartz IV sieht für den angestrebten Betreuungsschlüssel von 1 : 75
einen zusätzlichen Bedarf von rund 10.000 Vermittlern vor. Um dieses
Ziel zu erreichen, setzt der Vorstand der BA vor allem auf personelle
Umschichtungen, die durch die aus den Reformen generierten
Effizienzgewinne ermöglicht werden. Falls Neueinstellungen
erforderlich werden, sollen diese möglichst lediglich auf Zeit
vorgenommen werden. Konkrete Zahlen und Lösungen können jedoch erst
gegen Jahresende, nach Fortschreiten des Gesetzgebungsverfahrens
vorgelegt werden.
Um eine erfolgreiche Integration und Leistungsgewährung durch die
BA zu ermöglichen, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch
noch einige Risiken aus dem Weg geräumt werden. So will die
Bundesanstalt sichergestellt sehen, dass unabhängig von der
Gesamtverantwortung für das Integrationsmanagement die Kommunen auch
weiterhin für die soziale Integration der Erwerbsfähigen und ihrer
Bedarfsgemeinschaften verantwortlich bleiben. Daher müssen die
bestehenden Strukturen zum Beispiel für Kinderbetreuung,
Schuldnerberatung oder Suchtberatung erhalten bleiben oder im
erforderlichen Umfang aufgebaut werden. "Wir können diese Aufgabe nur
gemeinsam mit den Trägern der Sozialhilfe bewältigen", erklärt
Florian Gerster.
Ziel der Reform der BA, so Gerster, sei die Konzentration auf ihre
Kernaufgaben. Deshalb müsse sichergestellt werden, dass sie letztlich
nicht Leistungen erbringt, die nicht zu ihrem Aufgabenspektrum
gehören. Der damit verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand könne
sonst leicht zu einer Überforderung der BA bei ihren eigentlichen
Aufgaben auf dem Arbeitsmarkt führen.
Auch ohne die im Gesetzentwurf vorgesehene Aussteuerungsquote für
den Übergang zum Arbeitslosengeld II ist die Verhinderung von
Langzeitarbeitslosigkeit zentrales Ziel der Reform der deutschen
Arbeitsverwaltung.
Bundesanstalt für Arbeit 
Tel.: (0911) 179-2218
Fax:  (0911) 179-1487
90327 Nürnberg
Internet: www.arbeitsamt.de

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