Bundesagentur für Arbeit (BA)

Berichtigte Fassung der Presse-Information der Bundesagentur für Arbeit vom 4. Oktober 2005

04.10.2005 – 18:06

Nürnberg (ots)

Bei der Presse-Info ist uns ein bedauerlicher Schreibfehler
   unterlaufen, wir bitten vielmals um Entschuldigung.
   Anbei die berichtigte Fassung
Weniger Bürokratie, besserer Einsatz der Ressourcen:
   BA schlägt vereinfachte Arbeitsmarktpolitik vor
Zur Berichterstattung im heutigen (4. Oktober) Tagesspiegel stellt
die Bundesagentur für Arbeit (BA) fest: Die BA überprüft im Zuge
ihrer Reform ihre Produkte auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Effizienz. Dabei hat eine Expertengruppe Vorschläge entwickelt,
welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente verbessert oder gestrafft
werden können. Diese Vorschläge können eine Grundlage für eine
politische Diskussion sein – denn entschieden wird darüber einzig und
allein von der künftigen Bundesregierung.
Ziel aller Vorschläge ist es, unbürokratische und für alle
Betroffenen transparente Hilfen zu entwickeln, um die knappen
Ressourcen der BA, Geld und Personal so optimal wie möglich einsetzen
zu können. Es geht bei den Überlegungen nicht vorrangig um
Sparmaßnahmen, sondern darum, bei gleichem Fördervolumen mit
effizienten Maßnahmen mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu
integrieren.
Die derzeit gesetzlich geregelten Förderinstrumente sind
historisch gewachsen und mittlerweile kaum noch überschaubar. Die
Vielfalt der Förderinstrumente, die sich teilweise nur in Details
unterscheiden, binden Kapazitäten und verringern die Zeit für die
eigentliche Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der Mitarbeiter der
BA. Mit den Vorschlägen soll für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenso
wie für die Mitarbeiter der BA mehr Transparenz geschaffen werden.
Dazu einige Beispiele:
Für Arbeitgeber, die Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen
einstellen, gibt es gegenwärtig mehrere Fördermöglichkeiten. Neben
dem Eingliederungszuschuss können Einstellungszuschüsse bei
Neugründungen, Einstellungszuschüsse bei Vertretung oder aber auch
Arbeitsentgeltzuschüsse bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter
gewährt werden. Die BA schlägt vor, diese Spezialformen zu einem
einheitlichen Lohnkostenzuschuss zusammenzufassen.
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, müssen sich
zwischen Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)
entscheiden. Auch hier ist eine Zusammenfassung und Vereinheitlichung
möglich.
Andere Vorschläge sollen über mehr Erfolgsorientierung wirksamer
werden. So könnten beispielsweise Arbeitslose für die Leistungen zu
Unterstützung der Arbeitsaufnahme persönliche Budgets erhalten.
Schließlich gibt es Vorschläge, die den Agenturen mehr
Entscheidungsfreiheit geben. Beispiel wäre die Streichung der
Verpflichtung, in jedem Arbeitsagenturbezirk mindestens eine
Personal-Service-Agentur (PSA) einzurichten.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
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Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
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Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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