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Haufe aktuell: Erbschaftsteuerreform - Inkrafttreten des neuen Gesetzes als Stichtag für Schenkungen nach altem Recht?

13.11.2007 – 10:47

Freiburg (ots)

Derzeit können Steuerpflichtige noch zwischen dem
aktuell geltenden und dem geplanten Erbschaft- und 
Schenkungsteuerrecht wählen. Allerdings darf derjenige, der erwägt, 
sein Vermögen zu verschenken, nicht "ungebührlich" zögern. Denn nach 
den Vorschlägen der Koch/Steinbrückschen Bund-Länder-Arbeitsgruppe 
soll ab Inkrafttreten des neuen Rechts die Wahlmöglichkeit zwischen 
altem und neuem Recht nicht mehr für Schenkungen gelten. Nachdem die 
künftigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Eckpunkte beschlossen 
und bekannt gegeben wurden, überlegen sich viele, ob nicht doch das 
"alte Recht" günstiger für sie sein könnte.
Vorteil: Noch kann gewählt werden.
Nachteil: Es muss mit spitzem Bleistift gerechnet werden. Und das 
geht meist nicht ohne professionelle Hilfe. Denn noch sind nicht alle
Details der neuen Regelungen bekannt oder gar als Gesetz beschlossen.
Da kann es für manchen noch zu einer bösen Überraschung kommen.
Während der Tag des Inkrafttretens des neuen Rechts der Stichtag 
für vollzogene Schenkungen nach altem Recht sein soll, können 
diejenigen, die bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts geerbt haben, 
voraussichtlich auch nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts im Jahr 
2008 zwischen altem und neuem Recht wählen.
Der pauschale Rat, der gegeben werden kann: Wer jemandem, der zur 
erbschaftsteuerlichen Klasse II (Geschwister, Neffen) oder III 
(nichteheliche Lebensgefährten) gehört, etwas zukommen lassen will, 
sollte sich mit Blick auf die neuen Regelungen beeilen. Denn diese 
beiden Steuerklassen gehören eindeutig zu den Verlierern der Reform, 
während alle in der Steuerklasse I sowie die eingetragenen 
Lebenspartnerschaften wegen der im Vergleich zu jetzt deutlich 
höheren Freibeträge zu den Gewinnern gehören.
Interessierte finden ständig aktualisierte Informationen zur 
Erbschaftsteuerreform unter http://www.steuer-office.de

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de

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