ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Rabattverträge fordern Patienten und Apotheken
Mögliche Umstellung auf neue Arzneimittel nach dem Jahreswechsel

02.01.2009 – 10:00

Berlin (ots)

Patientinnen und Patienten müssen im neuen Jahr
damit rechnen, andere verschreibungspflichtige Arzneimittel in der 
Apotheke zu erhalten als bislang. Je nach Krankenkasse können so 
genannte Rabattverträge für bestimmte Wirkstoffe oder 
Herstellersortimente auslaufen oder neu in Kraft treten. Darauf macht
der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle gesetzlich 
Krankenversicherten zum Jahreswechsel aufmerksam. Rabattarzneimittel 
haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Präparaten. Über eine daraus 
folgende Umstellung auf ein neues Medikament und dessen Wirksamkeit 
können sich die Patienten in allen Apotheken informieren.
Auf medikamentöse Umstellungen infolge von Rabattverträgen müssen 
Versicherte allerdings auch innerhalb eines Kalenderjahres gefasst 
sein. So hat die AOK in den vergangenen Monaten insgesamt 64 
Wirkstoffe europaweit ausgeschrieben, deren Rabattverträge zum 1. 
März 2009 in Kraft treten sollen. Auch die DAK sucht derzeit 
Rabattvertragspartner unter den Pharmaherstellern für insgesamt 18 
Wirkstoffe.
Die 21.500 Apotheken haben die Rabattverträge von Anfang an 
unterstützt und somit ihre praktische Umsetzung seit April 2007 
ermöglicht. Derweil sorgen Erklärungsbedarf und Logistikprobleme 
weiterhin für erheblichen Zusatzaufwand. Rabattarzneimittel haben nur
in Einzelfällen keinen Vorrang, z.B. wenn der Arzt den Austausch 
nicht erlaubt, in Nacht- und Notdiensten sowie bei pharmazeutischen 
Bedenken.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de.

Pressekontakt:

Christian Splett
Referent Wirtschaftspresse
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de

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