ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Zuzahlung bei Medikamenten?
Neuer Online-Rechner informiert schnell und übersichtlich

19.02.2004 – 09:42

Berlin (ots)

Zum 1. Januar 2004 wurde die Zuzahlung bei
Medikamenten neu geregelt. Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen
haben zum Jahresbeginn ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich gilt:
Alle volljährigen Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten
der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach
Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des
Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken)
können sich Versicherte von den Zuzahlungen bei ihrer gesetzlichen
Krankenkasse befreien lassen.
Der neue Zuzahlungsbefreiungsrechner auf www.aponet.de rechnet
jedem Patienten schnell und einfach aus, ob eine Befreiung der
gesetzlichen Zuzahlung für ihn in Frage kommt.
Der Nutzer gibt dafür - anonym - Angaben zu Alter, sozialem
Status, Bruttoeinkommen und Summe der bereits geleisteten
Zuzahlungen in eine übersichtliche Maske ein. Danach auf "Berechnen"
klicken - fertig! Eine Leiste am Kopf des Formulars zeigt dem
Patienten seinen Zuzahlungs-Status an - von "Ja" (will heißen:
Befreiung) über "im Einzelfall" (Nachfrage bei der Krankenkasse
erforderlich) bis "Nein" (es muss gezahlt werden).
Darüber hinaus gibt der Zuzahlungsrechner Empfehlungen, wann sich
Patienten wegen eventueller Erstattungsansprüche an ihre Krankenkasse
wenden sollen. Das Ergebnis kann zusammen mit einem Musterbrief für
die Krankenkasse ausgedruckt werden.
Elmar Esser
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 
Deutsches Apothekerhaus 
Jägerstraße 49/50 
10117 Berlin 
Telefon: 030/40004-132

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