Wichtiger denn je: Vorsorge für Berufsunfähigkeit
Coburg (ots)
Die Rentenreform ist in aller Munde. Doch nicht alles, was mit der gesetzlichen Rentenversicherung zusammenhängt, ist in der Diskussion, manches ist bereits Fakt: Seit 1. Januar wurden Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsminderungrente ersetzt. Mit dem Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente stehen Arbeitnehmer vor einer ganz neuen Situation. Betroffen von der neuen Regelung sind alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden.
Als berufsunfähig galt bisher derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit in dem von ihm erlernten oder von ihm zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder Behinderung mehr als zur Hälfte gemindert war. Bei der Erwerbsminderungsrente dagegen spielt es keine Rolle, ob der Betroffene nicht mehr in seinem oder einem adäquaten Beruf arbeiten kann. Mittlerweile ist eine fast unbegrenzte Verweisung auf andere Berufe möglich. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein Wissenschaftler in Folge einer Krankheit oder Behinderung gezwungen ist als Pförtner zu arbeiten.
Zudem erhält man die volle Erwerbsminderungsrente erst dann, wenn man pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann. Wer eine Tätigkeit zwischen drei und sechs Stunden ausüben kann, erhält die halbe Rente. Übrigens: Neben den strengeren Kriterien liegt das Niveau der halben Erwerbsminderungsrente deutlich unter dem der früheren Berufsunfähigkeitsrente.
Betroffen vom In-Kraft-Treten der neuen Erwerbsminderungsrente sind aber auch Arbeitnehmer, die am 1. Januar bereits 40 Jahre alt waren. Zwar haben sie im Bedarfsfall noch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, doch wird sie niedriger ausfallen als zuvor.
Selber Initiative ergreifen
Das heißt: Private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung tut Not. Sie leistet in der Regel ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent monatliche Rentenzahlungen. Ob Unfall oder Krankheit zur Berufsunfähigkeit führen, spielt keine Rolle. Es empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeits- Versicherung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung zu verbinden. Grund: Tritt Berufsunfähigkeit ein, kann man für das Alter nicht mehr vorsorgen oder seine Hinterbliebenen zusätzlich absichern. Die Leistung der Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung (BUZ) besteht aus einer monatlichen Rente. Zudem wird der Beitrag für die Lebens- oder Rentenversicherung durch die BUZ weiterfinanziert. Damit bleibt im Versicherungsfall der Schutz aus der Lebens- und Rentenversicherung erhalten und die Altersvorsorge gesichert.
Wer eine BUZ nicht mit der Altersvorsorge koppeln, sondern nur seine Hinterbliebenen im Todesfall finanziell absichern will, der kann die BUZ auch zusammen mit einer Risiko-Lebensversicherung abschließen. Da hier keine Beiträge angespart werden, ist dies eine deutlich preisgünstigere Variante, um sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit zu versichern.
Gerade vor dem Hintergrund der neuen Erwerbsminderungsrente, ist es wichtig, darauf zu achten, dass in den Bedingungen von einer konkreten Verweisung gesprochen wird. Das heißt: Eine Verweisung erfolgt nur, wenn bei Berufsunfähigkeit tatsächlich weiterhin ein in etwa gleichwertiger Beruf ausgeübt wird. Dadurch ist die Lücke zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente geschlossen, die dem Versicherten zumutet, auch einen völlig fachfremden und weit unter seinen Qualifikationen liegenden Beruf zu ergreifen.
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