Tipps für den Alltag
Winterfreuden anderer Art: Räumen bei Eis und Schnee
Coburg (ots)
Schnee und Glatteis lassen nicht nur Autos rutschen: Auch viele Fußgänger bringen die winterlichen Straßenverhältnisse zu Fall. Ein Bein ist dabei schnell gebrochen. Passiert solch ein Unfall vor der eigenen Haustür, kann es teuer werden. Warum? Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt Auskunft.
Bei Schnee und Glatteis sind Hauseigentümer oder Mieter verpflichtet, für einen schnee- und eisfreien Fußweg zu sorgen. Dies gilt für Mieter, sofern sie laut Mietvertrag die Streupflicht übernommen haben. Vergessen sie das, oder schneit und friert es während ihrer Abwesenheit, haften sie für Unfälle.
Bricht sich ein Passant auf vereisten Boden ein Bein, heißt das: Die Krankenversicherung des Geschädigten holt sich die Kosten für die Behandlung des Beinbruchs vom säumigen Streupflichtigen wieder. Zudem drohen dem von Seiten des Geschädigten Schmerzensgeldforderungen. In solch einem Fall übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder des Eigentümers von selbstgenutztem Einfamilienhauses alle anfallenden Kosten. Will der Eigentümer eines Mietshauses sich gegen solch ein Risiko versichern, muss er eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
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