CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb: Altfälle in den Schutz aufnehmen

23.01.2008 – 12:26

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum
Risikobegrenzungsgesetz und der Debatte zum Schutz von Kreditnehmern 
beim Darlehensverkauf erklärt der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Allen Kreditnehmern, die ihren Kredit ordentlich bedienen und 
bezahlen, sollte der Gesetzgeber die Sicherheit geben, dass der 
Erwerber eines Darlehens oder einer Grundschuld nur den tatsächlich 
ausstehenden Darlehensbetrag zurückfordern kann. Damit würde der 
Darlehensverkauf nicht eingeschränkt und gleichzeitig Häuslebauern 
und Unternehmern die Sicherheit gegeben, dass der neue 
Grundschuldgläubiger nicht den Nominalbetrag der Grundschuld 
vollstrecken kann. Zur Erreichung dieses Ziels wäre es denkbar, den 
Sicherungsvertrag bei Darlehens-/Grundschuldverkauf automatisch 
"mitwandern" zu lassen. Zusätzlich zu den Vorschlägen aus dem 
Bundesjustizministerium, die sich auf Neuabschlüsse beziehen, würde 
eine solche Lösung auch die bestehenden Kredite, also alle Altfälle, 
in den Schutz aufnehmen.

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