Schnieber-Jastram: CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließt Eckpunkte zur Reform des Arbeitsförderungsrechts (SGB III)
Berlin (ots)
Unter dem Titel "Arbeit vermitteln statt Arbeitslosigkeit verwalten - Effizienz, Transparenz und Subsidiarität im Arbeitsförderungsgesetz steigern" hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer dieswöchigen Fraktionssitzung einen Antrag verabschiedet, in dem Eckpunkte und Forderungen für eine notwendige und moderne Reform des Arbeitsförderungsrechts festgelegt worden sind. Hierzu erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Birgit Schnieber-Jastram MdB:
Einstimmig hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine moderne und den Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes gerecht werdende Konzeption für eine Neugestaltung des Arbeitsförderungsrechts beschlossen.
Mehr gezielte Angebote an die Arbeitssuchenden, schnellere Vermittlung und eine zielgerichtete, auf die Problemgruppen des Arbeitsmarktes ausgerichtete Arbeitsförderungspolitik. Das sind die Vorstellung der Union. Wir heben uns damit klar von den populistischen Äußerungen des Kanzlers ab, der mit seinem "Faulenzervorwurf" in unqualifizierter Art und Weise auf die für die von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen schwierige Situation reagiert hat.
Unser Konzept fordert u.a.:
- Bei Arbeitsmarktpolitischen- und Qualifizierungsmaßnahmen können nicht mehr über 45 Mrd. DM nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet werden. Deshalb sind konkrete und strenge Effizienzkriterien für diese vom Steuer- und Beitragszahler finanzierten Leistungen einzuführen.
- Alle privaten und öffentlichen Träger sollten bei der Vergabe arbeitmarktpolitischer Maßnahmen einem generellen Wettbewerb unterliegen.
- Die Vermittlung auf dem ersten Arbeitmarkt muss im Vordergrund aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stehen. Nur die Zahl derer, die wieder eine Beschäftigung gefunden haben muss, entscheidend sein, nicht die Teilnehmerzahl. Notwendig ist deshalb eine optimierte Zielgruppenorientierung auf schwervermittelbare Arbeitslose, um die eingesetzten Mittel effektiver zur verwenden.
- Absenkung des Betragssatzes in der Arbeitslosenversicherung in zwei Schritten von 6,5% auf 5,5%. Dies ist durch die vor allem auch demographisch bedingte Entlastung des Arbeitsmarktes gerechtfertigt. In einem weiteren Schritt kann der Beitrag sofort um dreiviertel Prozentpunkte gesenkt werden, wenn ABM und Strukturanpassungsmaßnahmen in Höhe von 11 Mrd. DM als gesamtgesellschaftliche Aufgabe steuerfinanziert werden.
-Die Landesarbeitsämter sind in Direktionen umzuwandeln und die Arbeitsämter vor Ort durch eine Erhöhung des ihnen zur Verfügung stehenden Innovationstopfes zu stärken.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt entschieden alle Pläne ab, durch Manipulation der bisherigen Berechnungsgrundlage zur Gesamterwerbslosenstatistik den Eindruck zu erwecken, ältere Erwerbslose über 58 Jahre seien generell nicht mehr vermittelbar. Wir wollen ältere Menschen in Beschäftigung halten und ältere Erwerbslose durch Qualifizierung wieder in Arbeit bringen. Unsere Vorschläge hierzu liegen schon lange auf dem Tisch: Vor allem zu nennen sind Job-Rotation, Tandem-Modell und abgesenkte Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer ab 55 Jahren.
- Notwendig ist auch eine stärkere Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs und ein frühzeitiger Kontakt des Arbeitslosen zum Arbeitsamt. Bereits bei Erhalt einer Kündigung besteht die Verpflichtung, sich beim Arbeitsamt zu melden, um einer drohenden Arbeitslosigkeit möglichst schnell entgegenzuwirken. Zur schnelleren und effizienteren Vermittlung soll u.a. nach zehn erfolglosen Bewerbungsgesprächen dem Erwerbslosen eine Arbeitsassistenz beigeordnet werden und die dreimonatige Meldefrist für Erwerbslose wieder eingeführt werden.
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