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Börnsen/Grill: Off-shore-Windenergie - Eine Option für die Zukunft?

24.07.2001 – 12:32

Berlin (ots)

Zu der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt
eingebrachten ersten parlamentarischen Initiative zur Thematik
Off-shore-Windenergie erklären deren Initiatoren, der Vorsitzende des
Küstenkreises der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen MdB
und der Berichterstatter für Energiepolitik der Bundestagsfraktion,
Kurt-Dieter Grill MdB:
Die Bundesregierung hat sich darauf festgelegt, in der
Energiepolitik zwei gegensätzliche Ziele zu verfolgen: Verringerung
des CO2-Ausstoßes bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kernkraft.  Vor
diesem Hintergrund, der Ökosteuerdiskussion sowie der zunehmenden
Verknappung fossiler Energieträger, muss sich die Bundesregierung zu
den Alternativen von fossilen und nuklearen Energiequellen
positionieren. Um hier Klarheit und Planungssicherheit zu erhalten,
hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen einer Großen Anfrage
(BT-Drs. 14/6605) der Bundesregierung 65 konkrete Fragen zur
Beantwortung vorgelegt.
Derzeit nimmt Deutschland, bedingt durch wegweisende
Entscheidungen Mitte der 90er Jahre, weltweit eine Spitzenstellung
sowohl in der Menge der erzeugten Windenergie als auch in der
technologischen Entwicklung von Windkraftanlagen ein. Bisher nur in
Ansätzen genutzt wird das Potenzial von im Meer installierten
sogenannten Off-shore-Anlagen. Fachleute erwarten eine 40 % höhere
Stromausbeute als auf dem Lande.
In Dänemark gibt es konkrete Pläne, in 30 Jahren die Hälfte des
dänischen Energiebedarfs aus Windenergie zu decken, davon 4.000 MW
aus Off-shore-Anlagen. Hierzu wurden bestimmte Seegebiete für den Bau
solcher Anlagen ausgewiesen. In Deutschland sind konkrete Programme
bisher nicht aufgelegt worden. Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrografie (BSH) lagen jedoch im Mai 2001 13 Anträge zum Bau von
Off-shore-Windkraftanlagen vor, bei den Landesregierungen der
Küstenländer rund 30 weitere.
Es gibt ein Kompetenzwirrwarr verschiedener Behörden für die
unterschiedlichen Seegebiete. So ist im Bereich der ausschließlichen
Wirtschaftszone der Bund, innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone sind
dagegen die Länder zuständig. Antragsteller und Behörden stehen vor
Neuland, denn es gibt keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen.
Es ist an der Zeit festzustellen, wieviel des theoretischen
Off-shore-Windenergiepotenzials tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll
nutzbar ist, ohne Umwelt, Schifffahrt, Fischerei und Tourismus zu
beeinträchtigen sowie Wirtschaft und Verbraucher durch
unverhältnismäßige Kostensteigerungen zu belasten. Entsprechende
Gebiete müssten ausgewiesen und nach festgelegten Kriterien an
Investoren vergeben werden. Es gilt ungenutzte Chancen und Risiken
für den Gesetzgeber aufzuzeigen, abzuwägen und eine fundierte
Grundlage für eine Entscheidung zu erhalten. Diesem Ziel dient die
parlamentarische Initiative der Union.

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