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Ronsöhr/Bleser: Naturschutz nicht gegen, sondern mit der Landwirtschaft

09.08.2001 – 14:59

Berlin (ots)

Zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes,
erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB und der zuständige Berichterstatter, 
   Peter Bleser MdB:
Ziel des Gesetzes
Die Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage des Menschen ist in
der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mehr genannt.
Damit wird die Landbewirtschaftung für die Nahrungsmittelerzeugung
und Rohstoffgewinnung nicht mehr mit den Naturschutzgesichtspunkten
abgewogen.
10 Prozent unter Naturschutz
Die Vorgabe der rot-grünen Koalition, 10 Prozent der jeweiligen
Fläche eines Bundeslandes unter Naturschutz zu stellen, ist
"fachlicher Unsinn". Diese an den Besonderheiten verschiedener
Landschaften vorbeigehende Vorgabe könnte in einzelnen Regionen
sowohl zu einer zu weiten, aber auch zu einer zu geringen Ausweisung
von Naturschutzgebieten führen.
Die "unter Schutz" gestellten Flächen sind, wenn überhaupt, nur
noch mit großen Wertabschlägen zu veräußern. Eine Unterschutzstellung
ist somit zumindest als Teilenteignung anzusehen. Deshalb muss neben
der Entschädigung für höhere Kosten der Bewirtschaftung und
geringerer Erträge auch der Vermögensverlust ausgeglichen werden.
Vertragsnaturschutz
Besser als diese formalistische Vorgehensweise wäre, in Verträgen
mit den Grundbesitzern -zumeist Landwirte- die von der Gesellschaft
gewünschte besondere Wirtschaftsform gegen Entschädigung und ohne
Unterschutzstellung zu vereinbaren. Priorität sollte daher der
Vertragsnaturschutz haben.
Gute fachliche Praxis
Grundlage für die Berechnung von Ausgleichszahlungen sollten auch
in Zukunft die in den Fachgesetzen wie beispielsweise im Düngegesetz
oder im Pflanzenschutzgesetz festgelegten Mindestanforderungen der
Landbewirtschaftung bleiben.
Eine Definition der "guten fachlichen Praxis" im Naturschutzgesetz
kommt letztlich einer Oberaufsicht der Landwirtschaft durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
damit durch Herrn Trittin gleich.
Eingriffe
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass Eingriffe in die Landschaft
wie zum Beispiel durch die Errichtung von Wohn- oder Gewerbegebieten
und die Anlage von Verkehrswegen naturverträglich sein sollten und
"ausgeglichen" werden.
   Ausgleichsflächen
In der Praxis führt dies zu einem weiteren, zum Teil erheblichen
Flächenverbrauch bis zum zehnfachen der ursprünglich beanspruchten
Fläche.
Ein weiterer Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen sollte in
Zukunft zumindest eingeschränkt werden. Ausgleichsmaßnahmen durch
stupides Aufforsten selbst in Regionen mit einem Waldanteil von 50
Prozent sind zu ersetzen durch kreative Maßnahmen am Projekt oder in
dessen Umfeld, zum Beispiel durch naturgerechte Umgestaltung von
Gewässern oder Bepflanzungen innerhalb und außerhalb von
Siedlungsflächen. Sie sollten vorrangig auf Flächen der öffentlichen
Hand erfolgen.
Besondere Bedeutung könnte auch hier der Vertragsnaturschutz
erlangen. Oft reicht schon der Kapitaldienst für die zum Ankauf und
zur Umgestaltung von Ausgleichsflächen notwendigen Mittel aus, um mit
Landwirten über Generationen hinweg die Anlage und Pflege einer
gewünschten Landschaftsgestaltung vorzunehmen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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