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Rauen: Vermittlungsverfahren zum Unternehmenssteuerrecht legt Systemfehler der Steuerreform bloß

14.12.2001 – 12:40

Berlin (ots)

Zu dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum
Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz erklärt der Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Rauen MdB:
Das Vermittlungsverfahren zum
Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz hat die grundlegenden Fehler
der von der rot-grünen Regierungskoalition durchgepeitschten
Steuerreform bloßgelegt.
Bis zuletzt wurde die Erzielung eines Kompromisses durch die
tiefgreifenden Meinungsgegensätze auf der A-Seite erschwert. Während
es den SPD-geführten Ländern darum ging, einen möglichst großen Teil
der für die Kapitalgesellschaften eingeführten Erleichterungen wieder
einzusammeln, war es das Hauptziel des BMF, eben dies zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund ist der gefundene Kompromiß als Erfolg der
CDU/CSU-Fraktion und der unionsgeführten Länder zu werten. Mit der
weitgehenden Wiederherstellung des Mitunternehmer-Erlasses und der
Verzehnfachung der Grenze für die Reinvestitionsbegünstigung nach § 6
b EStG konnten wichtige Teilerfolge bei der steuerlichen
Besserstellung des Mittelstandes erreicht werden. Damit ist ein
Großteil der unter Lafontaine eingeführten steuerlichen Hindernisse
für die Umstrukturierung von Personenunternehmen aus dem Weg geräumt
worden.
Zugleich ist es gelungen, die von den SPD-geführten Ländern
durchgesetzten Mehrbelastungen für die Kapitalgesellschaften gezielt
zur Sicherung der Steuerbasis der Gemeinden einzusetzen.

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