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Eichhorn: Hände weg vom Ehegattensplitting!

14.10.2002 – 15:53

Berlin (ots)

Anlässlich des bevorstehenden Abschlusses der
Koalitionsverhandlungen von Rot-Grün zum Thema Kappung des
Ehegattensplittings erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Maria Eichhorn MdB:
Das Ehegattensplitting basiert auf der Vorstellung, dass
zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und des
Verbrauchs bilden, in der jeder an den Einnahmen und Lasten des
anderen wirtschaftlich zur Hälfte teil hat. Die Besteuerung von
Ehepaaren darf dabei keinesfalls höher sein, als es eine einzelne
Besteuerung der Ehepartner wäre. Dies ergibt sich laut
Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Art. 6 GG. So ist das
Splitting keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung, sondern
eine an dem Schutzgebot des Artikel 6 Absatz 1 GG und der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare orientierte
sachgerechte Besteuerung.
Geht man wie die Union für eine zukunftsorientierte
Familienpolitik von einem Leitbild aus, bei dem die Ehepartner ohne
Kinder im allgemeinen beide erwerbstätig sind und für die Zeiten der
Kindererziehung möglichst beide Partner in immer wieder wechselnden
Konstellationen Erwerbs- und Familientätigkeit vereinbaren, dann
würde das Ehegattensplitting dem exakt entsprechen. Ob ein Partner
das gesamte notwendige Familieneinkommen allein erwirbt oder jeder
zur Hälfte oder in sonst einer Konstellation hat dann keinen Einfluss
auf die Steuerhöhe.
Die Pläne der Grünen beträfen mehr als 5 Millionen Familien in
Deutschland. Gerade diejenigen Eltern, die für die Kindererziehung
für bestimmte Zeit auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, müssen die
Verbesserung der Kinderbetreuung zukünftig selbst finanzieren, wenn
es nach den Plänen der Grünen geht. Weiterhin beträfe die Kappung vor
allem Eltern, die in der Vergangenheit wegen der Kinder auf
Erwerbstätigkeit verzichtet haben und im Alter als kinderlos
behandelt werden.
Einsparpotentiale werden immer bei kinderlosen Paaren vermutet.
Allerdings besteht die weite Mehrheit der "kinderlosen" Paare aus
Ehepaaren, deren Kinder aus dem Haus sind. Diese würden für eine
früher gezielt propagierte und geförderte Lebensform nachträglich
bestraft, zumal die Erwerbsaussichten von Frauen mit 50 Jahren nach
20 Jahren Erwerbsunterbrechung sehr schlecht sind.
Während bisher Familien vor allem bei den indirekten Steuern
belastet und benachteiligt waren, folgt nunmehr eine zusätzliche
einkommensteuerrechtliche Schlechterstellung.
Das Ehegattensplitting ist und bleibt für CDU und CSU ein
bewährtes und sinnvolles Instrument für die Gleichberechtigung von
Mann und Frau bei ihrer Entscheidung zwischen Haushalt und Beruf.

Rückfragen bitte an:

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