CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Kues: Vorrang für heterosexuelle Ehe entspricht Haltung der Union

31.07.2003 – 16:25

Berlin (ots)

Zur Veröffentlichung der Kongregation für die
Glaubenslehre in Rom zur rechtlichen Anerkennung von
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erklärt der Beauftragte
für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Vorsitzenden der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Die „Erwägungen“ aus Rom und auch die Erklärung der Deutschen
Bischofskonferenz dazu bestätigen die klare Position der Union,
wonach eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit
der Ehe von Mann und Frau mit der vom Grundgesetz gewollten
Bevorzugung von Ehe und Familie nicht vereinbar ist.
Gleichzeitig stellen die „Erwägungen“ heraus, dass jegliche
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensformen abzubauen bzw. zu
verhindern ist und dort, wo es sinnvoll ist, auch eine rechtliche
Absicherung dieser Personen vorgenommen werden sollte. Auch dies
entspricht der Haltung der Union.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften haben Anspruch auf
Toleranz und Respekt und rechtliche Absicherung ihrer Beziehung.
Allerdings ist eine Gesellschaft, die heterosexuellen Beziehungen
keinen Vorrang einräumt, nicht zukunftsfähig. Insofern kann es
konsequenterweise nicht sinnvoll sein, zum Beispiel die
Mitversicherung in den Sozialsystemen für gleichgeschlechtliche Paare
zu öffnen.
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