Riegert: Keine Notwendigkeit für ein Anti-Doping-Gesetz
11.09.2003 – 10:11
Berlin (ots)
Zum Erfahrungsbericht der Länder über die Anwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB:
Die Erfahrungen der Länder nach der 1998 vorgenommen Änderung des Arzneimittelgesetzes, durch die der Handel, das Inverkehrbringen und Verschreiben zu Dopingzwecken im Sport strafrechtlich sanktioniert wurde, haben zu keinen Erkenntnissen geführt, die eine weitere gesetzliche Regelung erfordern. Die Länder sehen kein gesetzliches Defizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Bei allen Bemühungen gestalte sich der Vollzug angesichts der Illegalität und einem für die Regelüberwachung kaum zugänglichen Markt äußerst schwierig.
Der Handel und das Inverkehrbringen verbotener Substanzen spielen sich vorwiegend im Umfeld von Fitness- oder Body-Building-Studios ab. Möglichkeiten des Eingriffs ergeben sich nur bei dringendem Tatverdacht. Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz im Spitzensportbereich wurden nicht festgestellt.
Die Länder haben gegen die Aufnahme einer strafrechtlich sanktionierten Verbotsregelung für eigenes Anwenden verbotener Substanzen verfassungsrechtliche Bedenken.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht sich nach diesem Bericht in ihrer Ablehnung eines auf den Sport bezogenen Anti-Doping-Gesetzes bestätigt. Rot-Grün sollte seine Haltung überprüfen.
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