CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wöhrl/Grill: Rot-Grün muss Kostenentwicklung der Erneuerbaren Energien begrenzen

22.01.2004 – 13:04

Berlin (ots)

Zu der der aktuellen Diskussion um die
Strompreiserhöhungen und anlässlich der Beantwortung der Kleinen
Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion „Umfang und Auswirkungen der
aktuellen und künftigen EEG-Härtefallregelung für den
Wirtschaftsstandort Deutschland“ durch die Bundesregierung erklären
die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dagmar G. Wöhrl MdB, und der Energieexperte, Kurt-Dieter Grill MdB:
Die von der Bundesregierung vorgesehene, notwendige Novellierung
der Härtefallregelung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für
besonders stromintensive Unternehmen reicht alleine nicht aus. Der
Wirtschaftsstandort Deutschland braucht insgesamt dringend eine
Begrenzung der Kostenentwicklung bei der Förderung Erneuerbarer
Energien.
Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzesentwurf für die EEG-
Novelle keine Gesamtbegrenzung der Kostenentwicklung vor. Dies
gefährdet Arbeitsplätze insbesondere in mittelständischen
Unternehmen, die die Bedingungen der EEG-Härte-fallregelung knapp
verfehlen und damit nicht entlastet werden. So können die jährlichen
Stromkosten bei einzelnen Unternehmen infolge des EEG künftig um bis
zu 4.000 € ansteigen. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen
würde hierdurch erheblich eingeschränkt. In erheblichem Maße
betroffen wären jedoch auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, wie
etwa Krankenhäuser oder Hallenbäder.
Die Bundesregierung muss hier schnellstens eine tragfähige Lösung
finden, die sowohl den Stromverbrauchern als auch den Erneuerbaren
Energien in Deutschland Rechnung trägt.
Die vorgesehene EEG-Härtefallregelung entspricht dem kurzfristig
notwendigen Behandeln von Symptomen, nicht jedoch einer langfristig
nachhaltigen Ursachenbehebung im Interesse des Wirtschaftsstandortes
Deutschland.
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