Fischer/Götz: Anhörung bestätigt Änderungsbedarf beim neuen Baugesetzbuch
09.03.2004 – 10:49
Berlin (ots)
Im Ergebnis der Anhörung von Sachverständigen sehen sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dirk Fischer MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB, in ihrer Kritik an einzelnen Punkten des Gesetzentwurfes zur Novellierung der Bauordnung bestätigt.
Die eingeladenen Experten haben deutlich den Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Baugesetzbuches dargestellt. Davon sind vor allem Regelungen betroffen, die nicht unmittelbar mit dem europarechtlich geforderten Teil der Novellierung im Zusammenhang stehen. Aber auch Vorschriften, die über das europarechtlich gebotene hinausgehen, müssen erneut auf den Prüfstand. Unnötiger Verwaltungsmehraufwand für die Kommunen muss zwingend vermieden werden. Vor allem die Ziele der Vereinfachung, des Bürokratieabbaus und der Verfahrensbeschleunigung müssen noch besser im Gesetz berücksichtigt werden.
Wir sehen uns z.B. in den Forderungen nach ersatzloser Streichung der Teilungsgenehmigung, zum Fortbestand der Außenbereichssatzung sowie zur Verbesserung der kommunalen Möglichkeiten, Windkraftanlagen zu planen, durch die Expertenanhörung bestätigt. Gerade bei den Windkraftanlagen wurde in der Anhörung der wachsende gesellschaftliche Konflikt zwischen Befürwortern von Windkraftanlagen und Gegnern ungesteuerter Errichtung neuer Anlagen deutlich.
Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, einige offene Fragen zu klären, bevor der Bundestag seine Beratungen zum Gesetzentwurf fortsetzen kann.
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