CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Philipp: Datenschutzbeauftragter verkennt Sicher-heitsrisiken

01.10.2004 – 09:34

Berlin (ots)

Anlässlich des gestern im Deutschen Bundestag
debattierten Tätigkeitsberichts 2001/2002 des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Das Amtsverständnis und die Ansichten des
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar torpedieren eine wirksame
Terrorismusbekämpfung.
Die Inhalte des Datenschutztätigkeitsberichts 2001 – 2002 aus der
Amtszeit seines Vorgängers sind zwar auch nicht unbedingt zur
Förderung einer effizienten Terrorismusbekämpfung geeignet.
Allerdings war im Berichtszeitraum 2001/2002 das Bewusstsein über das
Ausmaß der terroristischen Bedrohung auch in Europa und Deutschland
noch nicht der Gefährdungslage entsprechend ausgeprägt. Nicht
nachvollziehbar ist aber, wie nach der Vielzahl der terroristischen
Anschläge jetzt noch vom derzeitigen Bundesdatenschutzbeauftragten
ernsthaft vorgetragen wird, dass derzeit in Arbeitsgruppen sporadisch
stattfindende Austausch zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden
ausreichend sei und er sich aus datenschutzrechtlichen Gründen gegen
den von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion geforderten Datenverbund der
mit der Terrorismusbekämpfung befassten Sicherheitsbehörden wehrt.
Alle Experten sind sich darin einig, dass für die erfolgreiche
Terrorismusbekämpfung die Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank
aller involvierten Behörden unverzichtbar ist.
Auch die kategorische Ablehnung der Einführung der DNA-Analyse als
polizeiliche Standardmaßnahme bei der erkennungsdienstlichen
Behandlung von Straftätern ist nicht zu erklären. Unverständlich ist
ebenso Schaars Ablehnung eines bundesweiten Datenbanksystems im
Zusammenhang mit der Einführung von biometrischen Merkmalen in Visa-,
Pass- und Ausweispapieren. Der alleinige Einsatz der biometrischen
Merkmale nur zur Identitätsfeststellung ist vor dem Hintergrund, dass
die deutschen Ausweispapiere absolut fälschungssicher sind, nicht
vertretbar. Nur im Zusammenhang mit der Einrichtung einer
Zentraldatei und des Rückgriffs auf alle vorhandenen Datenbanken ist
die kostenintensive und aufwendige Einführung von biometrischen
Merkmalen zu rechtfertigen.
Peter Schaar, der zuweilen über „1984“ reflektiert, ist nicht in
der Realität der vom Terrorismus bedrohten Welt des 21. Jahrhunderts
angekommen.
Schaar denkt und handelt als säße er noch im rot-grünen
datenschutzrechtlichen Elfenbeinturm des 20. Jahrhunderts. Die
datenschutzrechtliche Überregulierung zu Lasten einer effektiven
Sicherheitspolitik ist nicht nur unzeitgemäß sondern angesichts der
Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus nicht zu verantworten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung
auf, dafür zu sorgen, dass der Datenschutzbeauftragte endlich seinen
Aufgaben entsprechend den aktuellen Erfordernissen gerecht wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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