Bosbach/Baumann: Petitionswesen bei der Union in guten Händen
Berlin (ots)
Zum Abschluss ihrer Klausurtagung erklären die Abgeordneten der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Vorsitz von Günter Baumann MdB:
Die Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Vorsitz von Günter Baumann MdB hat am 29. März 2006 ihre Klausurtagung durchgeführt. Im Vordergrund der Beratung mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach MdB standen Fragen des Umgangs mit Bitten und Beschwerden, die an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages herangetragen werden.
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Dass von diesem Grundrecht in zunehmendem Maße Gebrauch gemacht wird, zeigt die kontinuierlich steigende Zahl der zu bearbeitenden Petitionen. Angesichts der häufig beklagten Politikverdrossenheit und der zuletzt gesunkenen Wahlbeteiligung zeigt dies das große Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Lösungskompetenz des Petitionsausschusses.
Vor diesem Hintergrund wurden in der Klausurtagung der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion neben inhaltlichen Fragen auch Lösungswege bei speziellen "Problemfällen" diskutiert. Insbesondere betrifft das Fragestellungen bei der Votierung in solchen Fällen, bei denen die Bürger nach Ausschöpfen des Rechtsweges Hilfe vom Petitionsausschuss in persönlichen Angelegenheiten erwarten - wie zum Beispiel Hilfe oder Abhilfe in Ausländerfragen - oder wo es um den Wunsch nach mehr oder weniger rechtlichen Regelungen geht.
Bei der Vielzahl von Eingaben an den Petitionsausschuss wird zudem deutlich, wie wichtig der am 30./31. März 2006 vom Bundesinnenministerium durchgeführte Erfahrungsaustausch mit Fachleuten aus der Praxis ist. Im Rahmen der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes werden Praktiker über die konkrete Anwendung der Neuregelung des Aufenthalts- und Asylrechts berichten. Dabei wird sich zeigen, ob die Ziele, die der Gesetzgeber bei der Neuregelung verfolgt hat, auch bei der konkreten Anwendung erreicht worden sind.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen, Günter Baumann MdB, stellte abschließend fest: Die Bitten und Beschwerden der Bürger erfordern einen verantwortungsvollen Umgang. Für uns Abgeordnete von CDU und CSU ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Arbeit nicht nur Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
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