Stübgen/Silberhorn: Beteiligung des Bundestages fördert Transparenz und Akzeptanz von EU-Vorhaben
28.09.2006 – 16:36
Berlin (ots)
Anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung von Bundestag und Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union erklären der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB und der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn MdB:
Die heute unterzeichnete Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten stärkt die Beteiligungsrechte des Bundestages in der Europapolitik. Erstmals werden die Abgeordneten künftig umfassend über die Tätigkeit der Bundesregierung im Ministerrat unterrichtet. Die Bundesregierung muss in Brüssel einen Parlamentsvorbehalt einlegen, wenn ein Beschluss des Bundestages in einem seiner wesentlichen Belange dort nicht durchsetzbar ist, und sich um Einvernehmen mit dem Bundestag bemühen. Zudem muss die Bundesregierung künftig Rechenschaft darüber ablegen, inwieweit sie Stellungnahmen des Bundestages, die sie zur Grundlage ihrer Verhandlungen im Ministerrat machen muss, tatsächlich durchsetzen konnte.
Ziel dieser Zusammenarbeitsvereinbarung ist es, die Entscheidungen der Bundesregierung in Ratsverhandlungen transparenter zu machen und die Akzeptanz von EU-Vorhaben in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Dazu muss der Bundestag seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung wahrnehmen und das Forum des Parlaments noch besser nutzen, um Europapolitik zum Gegenstand öffentlicher Debatten in Deutschland zu machen.
Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Bundesregierung alles daran setzt Stellungnahmen des Bundestages bei ihren Verhandlungen am Ratstisch umzusetzen. Die einvernehmliche Ablehnung der Errichtung einer europäischen Grundrechtsagentur im federführenden Europa-Ausschuss des Bundestages ist ein erster Testfall für die Wirksamkeit der neuen Vereinbarung.
Der Bundestag muss seine Arbeitsweise in EU-Angelegenheiten auch selbst grundlegend ändern. Noch aufmerksamer als bisher müssen wir uns mit Weiß- und Grünbüchern, Jahresarbeitsprogrammen und Legislativplänen der Kommission befassen, um schon im Vorfeld neuer Rechtsetzungsvorschläge gestaltend Einfluss nehmen zu können. Bei Rechtssetzungsvorhaben der EU wie Verordnungen und Richtlinien müssen wir zu einer Beratungsform finden, wie wir sie auch bei nationalen Gesetzgebungsverfahren praktizieren. Die Berichterstatter der zuständigen Bundestagsausschüsse müssen die Gelegenheit erhalten, gemeinsam mit den Ministerialbeamten, die für die Bundesregierung in Brüssel verhandeln, die Verhandlungspositionen der Bundesregierung mit zu gestalten. Es wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Parlamentarischen Staatssekretäre, solche Berichterstattergespräche zu organisieren.
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