CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krogmann/Dörmann: Telekommunikationsgesetz ist Signal für Innovation und Wettbewerb

21.11.2006 – 15:49

Berlin (ots)

Zur Einigung in der Koalition zum
Telekommunikationsgesetz (TKG) erklären die Parlamentarische 
Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina 
Krogmann MdB und der Berichterstatter für Telekommunikation in der 
SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann MdB:
Mit der Novelle des TKG verbinden wir das Ziel, Investitionen zu 
fördern, den Wettbewerb zu stärken und den Verbraucherschutz weiter 
zu verbessern.
Um Anreize für innovative Investitionen in neue Märkte zu setzen, 
werden diese zunächst nicht reguliert, soweit hierdurch keine 
langfristigen Wettbewerbsbehinderungen entstehen. Gegenüber dem 
Regierungsentwurf wurde die entsprechende Bestimmung im neuen § 9a 
nur unwesentlich modifiziert. Neu aufgenommen wurde eine Definition 
für neue Märkte, wonach diese Dienste und Produkte voraussetzen, die 
sich von vorhandenen Diensten und Produkten nicht nur unerheblich 
unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen. Damit ist 
klargestellt, dass es nicht darum geht, reine 
Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte regulierungsfrei zu 
stellen. Die Entscheidung, ob ein neuer Markt vorliegt, bleibt der 
Bundesnetzagentur überlassen.
Die gefundene Regelung schafft die notwendige Rechtssicherheit und
ist ein gutes Signal für alle Unternehmen, die in neue 
Infrastrukturen und Produkte investieren wollen. Sie ist zudem 
europarechtskonform. Der EU-Rechtsrahmen sieht ausdrücklich vor, 
Investitionen in neue Märkte nicht von vornherein durch eine zu 
frühzeitige Regulierung zu behindern. Dies trägt dem besonderen 
Investitionsrisiko in einem noch unsicheren Marktumfeld Rechnung.
An anderer Stelle haben wir die berechtigten Anliegen der 
Wettbewerbsunternehmen hinsichtlich einer verbesserten 
Regulierungspraxis aufgegriffen. Dies betrifft insbesondere die 
Einführung einer Antragsfrist in § 35 Abs. 5 TKG und die Straffung 
des Standardangebotsverfahrens in § 23 TKG.
Beim Verbraucherschutz setzt das neue TKG auf mehr Transparenz, 
Jugendschutz und Kostenkontrolle. Neu aufgenommen wurde eine 
Konkretisierung der Anzeigepflicht für den Preis. Er muss zukünftig 
deutlich lesbar dargestellt und für Premium-SMS ab 2 Euro auch 
bestätigt werden. Durch weitere Maßnahmen der Preistransparenz für 
Mehrwertdienste, z. B. der Preisansagepflicht, konnten die 
Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk (3 Euro pro Minute) 
einheitlich geregelt werden.
Die Einigung stellt ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, das die 
unterschiedlichen Interessen der Beteiligten berücksichtigt. Unser 
Ziel ist es, das Gesetz noch in der nächsten Woche im Bundestag zu 
verabschieden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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