Gasprüfung für Camper wird Teil der StVZO / Unabhängig von der HU / Bußgelder bis 60 Euro drohen
München (ots) - Halter von Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre prüfen lassen. Das regelt der neue §60 der StVZO. In den vergangenen Jahren gab es große Unklarheiten bezüglich der Prüfvorschriften: 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung im Rahmen der ...