Digitaler Cloud-Arbeitsplatz von toplink erfüllt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung / Ab 27. Januar 2021 müssen Unternehmen Mitarbeiter mit Bürotätigkeiten Home Office ermöglichen
Darmstadt (ots) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt Unternehmen mit der ab dem 27. Januar 2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung unter Druck. Zwar mit zeitlicher Befristung zunächst bis 15. März sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeiter mit Bürotätigkeiten im Home Office ...