Westfalenpost: Drittes Geschlecht: Wo leben wir eigentlich?
Hagen (ots) - Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden. Das steht im Grundgesetz. Punkt! Deshalb konnte das Bundesverfassungsgericht gar nicht anders urteilen, als intersexuellen Menschen das Recht auf ein drittes Geschlecht zu gewähren. Alles andere wäre diskriminierend und ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Allen, die jetzt das Ende des Abendlandes wieder ein Stück näher ...