Westfalenpost: Fürsorge tut not / Kommentar von Susanne Schlenga zur Situation der Hebammen
Hagen (ots) - Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft", heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes. Ein Grundrecht, das für alle Phasen des Lebens gelten sollte. Also auch für den Moment, in dem eine Mutter ihr Kind zur Welt bringt. Fürsorge bieten dabei seit jeher Hebammen, im Geburtshaus, in der Klinik oder auch bei der Hausgeburt. ...