Westfalenpost: Gemeinsame Sache - Zur Freigabe der Waldwege für Reiter in NRW
Hagen (ots) - Der Teufel steckt im Detail. Das kennen wir. Gesetze sind dehnbar. So auch in diesem Fall für mehr Bewegungsfreiheit der Reiter in der Landschaft. Paragraf 58, Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes, das im Januar in Kraft tritt, sagt: "Das Reiten im Wald ist auf den so genannten Fahrwegen gestattet. Dies sind alle befestigten oder naturfesten ...