Kein Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Aufzeichnung einer Kindesanhörung
Hamm/Berlin (ots) - Bei einem Sorgerechtsverfahren hört das Gericht in der Regel auch die Kinder an. Ihre Aussagen sind im Verfahren auch dann verwertbar, wenn ein Elternteil behauptet, er habe die Anhörung seiner Kinder heimlich aufgezeichnet. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des ...
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