Umzugskostenpauschale seit 1. März erhöht
Regenstauf (ots) - Im Optimalfall übernimmt der Arbeitgeber für einen beruflich bedingten Umzug die Umzugskosten komplett oder zumindest die Kosten für eine Spedition. Denn er hat die Möglichkeit, dem Mitarbeiter alle steuerlich absetzbaren Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zu erstatten. Wenn es um einen neuen Arbeitsvertrag geht, sollte unbedingt über die Übernahme der Umzugskosten verhandelt werden, ...