KG Berlin verurteilt DKB bei Vorfälligkeitsentschädigung
Hamburg (ots) - Das Kammergericht (KG) hat mit Urteil vom 10. Juli 2018 - 4 U 3/17 - entschieden, dass eine von der Deutsche Kreditbank AG (DKB) verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, weshalb das bei Immobiliendarlehen bestehende Widerrufsrecht auch annähernd sechs Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam ausgeübt werden konnte. Erstinstanzlich hatte das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen, weil das ...
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