OLG Köln: Widerrufsrecht wegen unrichtiger Effektivzinsangabe
Hamburg (ots) - Das Oberlandesgericht Köln hat Verbrauchern erstmalig eine Widerrufsmöglichkeit wegen einer unrichtigen Angabe des effektiven Jahreszinses zugesprochen. Hintergrund des Urteils vom 26. März 2019 zum Verfahren mit dem Aktenzeichen I-4 U 102/18 war ein Streit mit der Sparkasse Leverkusen, ob ein Darlehenswiderruf wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen noch nach vielen Jahren seit Vertragsschluss wirksam ...
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