Kakteen, Schildpatt und Muscheln gehören nicht ins Urlaubsgepäck / ADAC empfiehlt Urlaubern vor der Einreise aus einem Nicht-EU-Land im Zweifel Waren beim Zoll anzumelden
München (ots) - Wer nach dem Urlaub bei der Einreise in Deutschland nicht vom Zoll aufgehalten werden will, sollte sich laut ADAC vorab gut über die unterschiedlichen Zollbestimmungen informieren. Das gilt besonders für die Ausfuhr von Antiquitäten und Kulturgütern - wie zum Beispiel von Orientteppichen. Wer ...
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