Wie weise ich nach, dass ich Erbe geworden bin? / Dr. Niclot von Stralendorff von der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern gibt dazu wichtige Hinweise
Schwerin (ots) - Gesetzliche Erbfolge oder Erbfolge aufgrund handschriftlichen Testaments Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen oder hat er sein Testament in handschriftlicher Form verfasst, so ist als Erbnachweis grundsätzlich ein vom Nachlassgericht zu erteilender Erbschein erforderlich. Benötigen Sie ...
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