Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
DFV begrüßt verbesserten Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen / Bundestag hat Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen
Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht die Änderung des § 201a des Strafgesetzbuches beschlossen. Demnach wird auch das Herstellen oder Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, strafbar. Hiermit soll der Persönlichkeitsschutz bei ...