Die Gesellschaftsanteile einer GmbH im Erbfall
Köln (ots) - Gesellschafter einer GmbH sollten rechtzeitig regeln, wem ihre Gesellschaftsanteile im Erbfall zufallen sollen. Ohne letztwillige Verfügungen gilt die gesetzliche Erbfolge. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich gilt ohne ein Testament oder einen Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge. Das kann für Gesellschafter ...
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