Schäden durch Herbststürme: Während eines Hausumbaus ist der Versicherungsschutz in Gefahr / R+V-Infocenter: Wohngebäudeversicherung deckt Schäden nur, wenn das Gebäude vor dem Sturm unversehrt war
Wiesbaden (ots) - Das Dach neu eindecken, Fensteröffnungen vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn bei Sturm ist es unter Umständen nicht versichert. "Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus nur, wenn das Gebäude vorher ...
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