Bundestag verabschiedet Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht
Köln (ots) - Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, hat der Deutsche Bundestag am 16. Februar 2017 Änderungen beim Insolvenzanfechtungsrecht beschlossen. Ziel der Reform ist, unverhältnismäßige und unkalkulierbare Risiken im Insolvenzfall zu beseitigen. Dazu wurden die Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung an einigen Stellen neu justiert, um übermäßige ...