Kaminofentausch mit Weitblick: Frist endet zum Jahreswechsel
Leer (ots) - Alte Feuerstätten, die bis zum 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Diese Geräte sind veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Effizienz und Umweltschutz nicht mehr gerecht. Niedrige Emissionen im Fokus Wer seine ...
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