Rechte am Kindersparbuch
Berlin (ots) - Häufig legen Eltern für ihre Kinder Sparbücher an. Dabei stellt sich die Frage, ob die Eltern vom "Kinderkonto" Geld abheben dürfen. Haben sie sich nicht die Verfügungsbefugnis vorbehalten, besteht womöglich ein Rückzahlungsanspruch des Kinds oder ein Anspruch auf Schadensersatz. Dies hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab, so der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. "Kinderkonto" - Verfügungsbefugnis der Eltern? Kurz nach der Geburt der ...
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