Deutsche Umwelthilfe gewinnt beide Klimaklagen gegen die Bundesregierung - Bestehende Klimaschutzprogramme für die Jahre bis 2030 müssen um konkrete Maßnahmen ergänzt werden
Berlin (ots) - - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilt: Die bestehenden Klimaschutzprogramme der Bundesregierung sind rechtswidrig und müssen kurzfristig um wirksame konkrete Maßnahmen nachgebessert werden - Urteil entfaltet Wirkung weit über das aktuell geltende Klimaschutzgesetz hinaus und zwingt ...