Landgericht bestätigt: Versicherer dürfen sich Vergleichsportalen nicht entziehen
München (ots) - - Gericht lobt Bemühungen von CHECK24, möglichst vollständige Marktabdeckung zu bieten - Urteilsbegründung: CHECK24 bietet umfassende Informationen und ist kein reiner Preisvergleich - Transparenz hinsichtlich Anbieterabdeckung vorbildlich Versicherer dürfen sich dem Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 nicht entziehen. Das urteilte jetzt das ...
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