ADAC Musterverfahren gegen Privatinkasso / Datenschutzrechtliche Bedenken bei Bußgeldeintreibung durch private Inkassounternehmen / Vor allem in Italien gängige Praxis
München (ots) - Wer sein ausländisches Bußgeld wegen Falschparkens oder zu hoher Geschwindigkeit nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass es auch nach der Rückkehr nach Deutschland eingezogen wird. Dafür gibt es seit 2010 ein EU-weites Vollstreckungsübereinkommen. Es regelt die grenzüberschreitende ...