Die Mär vom Mundraub: Obstklau ist Diebstahl
Wiesbaden (ots) - Im Sommer locken am Wegesrand viele süße Früchte. Doch wer sich ungefragt an privaten Obstbäumen bedient, begeht Diebstahl - egal ob er nur eine Frucht pflückt oder einen ganzen Eimer voll. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auf vielen öffentlichen Flächen ist das Mitnehmen hingegen erlaubt. Besitzer kann Strafantrag stellen Früher galt es als Mundraub, wenn jemand Obst ...
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