Mit Vollmacht in den Urlaub
Zweibrücken (ots) - Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen. Wer darf mit meinem Kind reisen? "Die Sorge für das Kind steht üblicherweise beiden Elternteilen gemeinsam zu", weiß Dr. Daniel J. Schneider, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz. Deshalb ist eine sogenannte Reisevollmacht nicht nur dann sinnvoll, wenn kein ...
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