Börsen-Zeitung: Wegweisend klare Worte, Kommentar zum Cum-ex-Prozess in Bonn von Antje Kullrich
Frankfurt (ots) - Cum-ex-Geschäfte lassen sich mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbaren und sind strafbar. Die erste Einschätzung des Landgerichts Bonn nach 22 Verhandlungstagen im ersten großen Cum-ex-Strafprozess hätte deutlicher nicht ausfallen können. Die rechtliche Bewertung der Kammer unter Vorsitz des ...